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UrhG § 54e Hinweispflicht in Rechnungen auf urheberrechtliche Vergütungen

UrhG § 54e Hinweispflicht in Rechnungen auf urheberrechtliche Vergütungen

[ Auszug: (1) In Rechnungen für die Veräußerung oder ein sonstiges Inverkehrbringen der Geräte nach § 54a Abs. 1 ist auf die auf das Gerät entfallende Urhebervergütung  ... ]